Sollten Sie ein Schreiben oder einen Anruf von der Polizei erhalten haben, handelt es sich hierbei in der Regel um einen Fall von Parkieren auf einem privaten Parkplatz, für den Sie nicht berechtigt waren.
Dieser Artikel erläutert Ihnen, weshalb Sie eine Anzeige erhalten haben und wie Sie nun weiter vorgehen können.
⚠️ Gründe für den Erhalt einer Anzeige
Es bestehen zwei Hauptgründe, weshalb wir eine Anzeige über die Polizei einreichen müssen:
🔒 1. Gesperrte Halterdaten
Sie haben beim Strassenverkehrsamt eine Auskunftssperre für Ihre Halterdaten hinterlegt.
In einigen Kantonen (z. B. Waadt) dürfen diese Daten aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weitergegeben werden.
➡️ Das bedeutet:
Wir können Ihnen keine Rechnung oder Mahnung direkt zustellen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist (z. B. nach einer Zahlungsaufforderung am Fahrzeug) bleibt uns lediglich der Weg über eine Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei wird in solchen Fällen kontaktiert, um im Rahmen des Verfahrens die Lenker- oder Halterdaten zu ermitteln.
💡 Hinweis:
Sollten Sie eine Auskunftssperre haben, überprüfen Sie bitte regelmässig Ihr Fahrzeug auf mögliche Zahlungsaufforderungen – diese gelten bereits als erste Rechnung.
💰 2. Nichtzahlung der Rechnung oder Mahnung
Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung wegen Falschparkierens nicht fristgerecht beglichen haben, leiten wir nach Ablauf der Fristen eine Anzeige über die Polizei ein.
➡️ Das bedeutet:
Die Anzeige wird im Namen des Parkplatz-Eigentümers (Mandanten) eingereicht.
Die Polizei ermittelt daraufhin die zuständige Person oder den Fahrzeuglenker.
Anschliessend werden Sie schriftlich oder telefonisch kontaktiert, um zur Angelegenheit Stellung zu nehmen.
💡 Wichtig:
Ein derartiger Vorgang stellt kein automatisches Strafverfahren dar, sondern dient zunächst der Abklärung und offiziellen Zustellung.
🕊️ Ist ein Rückzug der Anzeige möglich?
In bestimmten Fällen ist ein Rückzug der Anzeige möglich – jedoch nur, solange die Frist bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft noch nicht abgelaufen ist.
📋 Folgendes sollten Sie beachten:
Ein Rückzug ist nur vor Erlass des Strafbefehls möglich.
Sobald Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist ein Rückzug nicht mehr möglich.
Je nach Verfahrensstand können beim Rückzug zusätzliche Kosten entstehen (z. B. Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren).
➡️ Vorgehensweise:
Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, sobald Sie das Polizeischreiben erhalten haben.
Teilen Sie uns Ihr Nummernschild (Kennzeichen) mit, damit wir Ihren Fall prüfen können.
Wir klären, ob ein Rückzug noch möglich und sinnvoll ist, und informieren Sie über das weitere Vorgehen.
💡 Empfehlung:
Je schneller Sie sich melden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren noch aussergerichtlich beendet werden kann.
🚫 Falls Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben
Sobald Sie einen Strafbefehl vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft erhalten haben,
ist ein Rückzug der Anzeige nicht mehr möglich – das Verfahren liegt dann nicht mehr in unserem Zuständigkeitsbereich.
In diesem Fall können Sie sich nur noch direkt an die zuständige Behörde wenden, um über mögliche Rechtsmittel (z. B. Einsprache) zu entscheiden.
🧭 Übersicht der möglichen Schritte
| Situation | Massnahme | Handlungsempfehlung |
|---|---|---|
| 🔒 Halterdaten gesperrt | Anzeige über die Polizei erforderlich | Fahrzeugpost prüfen und bei Kontakt umgehend melden |
| 💰 Rechnung/Mahnung unbezahlt | Anzeige nach Ablauf der Frist | Kontakt aufnehmen, Klärung oder Zahlung anbieten |
| 🕊️ Vor Erlass des Strafbefehls | Rückzug der Anzeige möglich | Sofort Kontakt mit Beppo aufnehmen |
| ⚖️ Strafbefehl bereits erhalten | Kein Rückzug mehr möglich | Rechtsmittel gemäss Belehrung prüfen |
💡 Wie Sie zukünftige Anzeigen vermeiden können
Beachten Sie die Beschilderungen auf Privatparkplätzen – auch wenn diese leer erscheinen.
Begleichen Sie Rechnungen oder Mahnungen fristgerecht, um ein Verfahren zu vermeiden.
Halten Sie Ihre Adresse beim Strassenverkehrsamt stets aktuell, damit Sie Post zuverlässig erhalten.
Sollten Sie eine Auskunftssperre haben, prüfen Sie regelmässig Ihr Fahrzeug auf allfällige Zahlungsaufforderungen.
📝 Zusammenfassung:
Wenn Sie von der Polizei kontaktiert wurden, bedeutet dies in der Regel, dass Sie auf Privatgrund parkiert haben, ohne dazu berechtigt zu sein.
Je nach Situation – gesperrte Halterdaten oder nicht bezahlte Rechnung – war eine Anzeige über die Polizei erforderlich.
Ein Rückzug ist unter Umständen möglich, solange kein Strafbefehl ergangen ist.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall sofort Kontakt mit uns auf, damit wir Sie unterstützen können.