Es kann schnell geschehen: Man stellt sein Fahrzeug kurzfristig auf einem Parkplatz ab, ohne zu wissen, dass es sich dabei um einen Privatparkplatz handelt. Dies kann jedoch rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Folgenden erfahren Sie, was zu beachten ist, wenn Sie auf einem Privatparkplatz ohne Berechtigung parken.
⚠️ Privat ist nicht öffentlich
Privatparkplätze stellen keinen öffentlichen Raum dar.
Dies bedeutet:
➡️ Die Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) finden dort keine Anwendung.
➡️ Die Polizei ist nicht befugt, Bussgelder zu verhängen, wenn Sie dort parken.
Allerdings: Der Parkplatz gehört einer Person – und die Eigentümerin oder der Berechtigte ist berechtigt, rechtliche Schritte gegen unbefugtes Parken einzuleiten.
🚘 Was gilt als Parken oder Abstellen eines Fahrzeugs?
Das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz stellt bereits einen Verstoss dar, und zwar unabhängig davon,
ob der Motor noch läuft,
ob das Fahrzeug nur kurz abgestellt wurde, oder
ob Sie es verlassen haben.
👉 Massgeblich ist allein, dass sich das Fahrzeug unberechtigt auf dem Privatgrund befindet – selbst ein „kurzes Warten“ oder „Ein- und Ausladen“ kann somit als unerlaubtes Parken gewertet werden.
🚓 Kann Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden?
Ja.
Wenn Sie einen Privatparkplatz blockieren, ist der Berechtigte befugt, Ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen, um den Platz wieder freizugeben.
👉 Die Kosten für das Abschleppen trägt zunächst der Auftraggeber – diese können jedoch zivilrechtlich von Ihnen zurückgefordert werden.
Das bedeutet: Sie können nachträglich zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
⚖️ Was ist ein richterliches Verbot – und warum ist das relevant?
Viele Privatparkplätze sind durch ein sogenanntes richterliches Verbot (auch audienzrichterliches Verbot) geschützt.
Dabei handelt es sich um eine gerichtliche Verfügung, die das Parken ohne Berechtigung ausdrücklich untersagt.
Wenn Sie dieses Verbot missachten, kann der Berechtigte:
💰 Eine Umtriebsentschädigung verlangen
📄 Eine Strafanzeige erstatten
⚠️ Oder beides
💰 Umtriebsentschädigung – was ist zulässig?
Gemäss Bundesgericht kann bei Missachtung eines richterlichen Verbots eine Umtriebsentschädigung gefordert werden. Diese deckt den tatsächlichen Aufwand des Parkplatzbesitzers, beispielsweise:
📑 Zeitaufwand für die Durchsetzung der Ansprüche
✉️ Kosten für Papier, Porto und Kommunikation
📊 Aufwand für Buchhaltung und Kontrolle der Zahlungseingänge
Da sich die genauen Beträge nicht immer präzise ermitteln lassen, darf der Aufwand realistisch geschätzt werden.
Das Bundesgericht hat dazu keinen festen Beitrag festgelegt.
💼 Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) – was versteht man darunter?
Eine Vertragsstrafe beziehungsweise Konventionalstrafe ist eine pauschal festgelegte Zahlung, die fällig wird, wenn Sie gegen ein ausgewiesenes Parkverbot mit Strafandrohung verstoßen.
Das bedeutet: Wenn Sie auf einem Parkplatz parken, auf dem beispielsweise steht
„Privatparkplatz – unberechtigtes Parken verboten, Vertragsstrafe CHF 60“
… akzeptieren Sie durch das Abstellen Ihres Fahrzeugs stillschweigend diese Bedingung.
Der Eigentümer ist berechtigt, die vereinbarte Vertragsstrafe einzufordern, ohne den tatsächlichen Aufwand im Einzelnen nachweisen zu müssen.
💡 Wichtig:
Die Höhe der Strafe muss verhältnismässig sein.
Die Information über die Vertragsstrafe muss deutlich sichtbar angebracht sein.
Eine Vertragsstrafe kann anstelle oder zusätzlich zu einer Umtriebsentschädigung gelten – abhängig von der Ausgestaltung der Parkregelung.
🚫 Welche Konsequenzen ergeben sich konkret für Sie?
Wenn Sie auf einem Privatparkplatz parken oder Ihr Fahrzeug dort abstellen, ohne dazu berechtigt zu sein, können folgende Massnahmen ergriffen werden:
| Maßnahme | Bedeutung für Sie |
|---|---|
| Abschleppen | Es können erhebliche Abschleppkosten auf Sie zukommen. |
| Richterliches Verbot | Sie begehen eine zivil- oder strafrechtlich relevante Handlung. |
| Umtriebsentschädigung | Sie sind verpflichtet, eine Entschädigung für den entstandenen Aufwand zu leisten. |
| Vertragsstrafe / Konventionalstrafe | Sie sind zu einer vertraglich festgelegten Zahlung verpflichtet, beispielsweise CHF 60–100. |
| Strafanzeige | Ein Strafverfahren kann eingeleitet werden. |
💡 Wie Sie Ärger vermeiden können
Beachten Sie die Beschilderung – Privatparkplätze sind in der Regel klar gekennzeichnet.
Parken Sie ausschliesslich dort, wo Sie ausdrücklich berechtigt sind.
Auch kurzes Warten mit laufendem Motor oder kurzes Verlassen des Fahrzeugs stellt bereits einen Verstoss dar.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, kurz nachzufragen oder einen öffentlichen Parkplatz zu wählen.
📝 Zusammenfassung:
Auch auf Privatgrundstücken kann unbefugtes Parken rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen – von Abschleppmassnahmen über Umtriebsentschädigungen bis hin zu Vertragsstrafen.
Selbst kurzes Halten gilt als Verstoss.
Mit entsprechender Aufmerksamkeit lassen sich Konflikte leicht vermeiden – sowohl für Sie als auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer.