Wenn Sie unbefugt auf einem Privatparkplatz parken, ist der Eigentümer berechtigt, eine Umtriebsentschädigung oder eine Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) zu verlangen.
Doch welche Konsequenzen ergeben sich, wenn Sie die Rechnung nicht fristgerecht begleichen?
Im Folgenden erfahren Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden können – von der ersten Zahlungsaufforderung bis hin zu einer Verzeigung oder Betreibung.
🧾 0. Erste Rechnung – Strafzettel oder Zahlungsaufforderung am Fahrzeug
Sollten Sie an Ihrem Fahrzeug einen Strafzettel oder eine Zahlungsaufforderung vorfinden, stellt dies bereits die erste Rechnung dar.
📋 Das bedeutet:
Diese Aufforderung gilt nicht als Vorwarnung, sondern als offizielle Zahlungsfrist.
Die angegebene Betragshöhe und Frist sind verbindlich und im beppo-Portal einsehbar.
Wird der Betrag nicht fristgerecht beglichen, folgt automatisch eine Mahnung mit zusätzlichen Kosten.
💡 Empfehlung:
Auch wenn die Aufforderung am Fahrzeug angebracht wird und keine postalische Zustellung erfolgt, gilt diese als ordnungsgemäss zugestellt.
Eine nicht bezahlte Zahlungsaufforderung wird somit wie eine offene Rechnung behandelt.
💸 1. Mahnung bei Zahlungsverzug
Wird die erste Rechnung oder der Strafzettel nicht innerhalb der angegebenen Frist beglichen, erhält der Fahrzeughalter eine Mahnung.
📋 Das bedeutet konkret:
Es wird eine Bearbeitungsgebühr für die Mahnung erhoben.
Eine neue Zahlungsfrist wird gesetzt.
Sie erhalten somit eine weitere Gelegenheit, die Angelegenheit einfach und außergerichtlich zu regeln.
💡 Empfehlung:
Eine fristgerechte Zahlung vermeidet zusätzliche Gebühren, Aufwand und rechtliche Schritte.
Sollten Sie kein Strafzettel am Auto aufgefunden haben und ist das auf den Beweisfotos ebenso nicht ersichtlich, dürfen Sie uns dies gerne melden und wir prüfen den Erlass der Mahngebühren.
⚠️ 2. Keine Zahlung nach Mahnung – welche Konsequenzen ergeben sich?
Bleibt auch die zweite Zahlungsfrist ungenutzt, wird das Verfahren fortgesetzt.
Je nach rechtlicher Grundlage und Vereinbarung auf dem Parkplatz können zwei Vorgehensweisen eingeschlagen werden – oder in bestimmten Fällen beide parallel:
⚖️ Option A: Verzeigung beim Gericht
Erfolgt der Verstoß auf einem Parkplatz mit richterlichem Verbot (audienzrichterlichem Verbot), kann der Eigentümer oder dessen Beauftragter eine Verzeigung beim zuständigen Gericht einreichen.
➡️ Das bedeutet:
Wir handeln im Namen und mit Vollmacht unseres Mandanten.
Der Fall wird an die zuständige Behörde übergeben.
Die Polizei ermittelt erneut die Fahrzeughalterdaten, um den verantwortlichen Lenker zu identifizieren.
🔍 Mögliche Konsequenzen:
Ein Einzelrichter prüft das Dossier und den Text des richterlichen Verbots.
Es kann eine Busse von bis zu CHF 2’000.– verhängt werden.
Zusätzlich fallen Verfahrenskosten an, die ebenfalls vom Falschparker zu tragen sind.
📄 Rechtsmittel:
Gegen den Entscheid kann innerhalb von 10 Tagen Einsprache erhoben werden.
Die erforderlichen Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Rechtsmittelbelehrung.
💡 Hinweis:
Auch bei einem richterlichen Verbot kann Beppo – abhängig vom Einzelfall und der Einschätzung – anstelle oder zusätzlich zur Verzeigung eine Betreibung einleiten, um die zivilrechtliche Forderung (beispielsweise Umtriebsentschädigung oder Vertragsstrafe) direkt geltend zu machen.
Dies erfolgt insbesondere dann, wenn die Forderung klar bezifferbar und rechtlich durchsetzbar ist.
💼 Option B: Betreibung (zivilrechtliches Verfahren)
Handelt es sich nicht um ein richterliches Verbot, sondern um eine zivilrechtliche Forderung – beispielsweise eine Vertragsstrafe oder Umtriebsentschädigung – kann der Eigentümer (bzw. Beppo als Beauftragter) die Forderung über das Betreibungsverfahren geltend machen.
➡️ Das bedeutet:
Sie erhalten eine Betreibungsanzeige vom zuständigen Betreibungsamt.
Sie können innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben, sofern Sie die Forderung bestreiten.
Ohne Rechtsvorschlag kann die Forderung zwangsweise vollstreckt werden, beispielsweise durch Lohnpfändung oder Eintrag ins Betreibungsregister.
💡 Hinweis:
Ein Eintrag im Betreibungsregister kann sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirken, etwa bei Kredit-, Miet- oder Leasinganträgen.
🧭 Ablaufübersicht
| Schritt | Beschreibung | Mögliche Konsequenz |
|---|---|---|
| 🧾 0. Erste Rechnung | Strafzettel oder Zahlungsaufforderung am Fahrzeug | Zahlung innerhalb der angegebenen Frist |
| 💸 1. Mahnung | Rechnung bleibt unbezahlt – Bearbeitungsgebühr wird erhoben | Neue Zahlungsfrist |
| ⚠️ 2. Keine Zahlung | Frist läuft ab | Verfahren wird eingeleitet |
| ⚖️ Option A: Verzeigung | Gerichtliches Verfahren bei richterlichem Verbot | Busse bis CHF 2’000.– plus Verfahrenskosten |
| 💼 Option B: Betreibung | Zivilrechtliches Verfahren bei Vertragsstrafe oder Umtriebsentschädigung | Zwangsvollstreckung oder Eintrag ins Betreibungsregister |
| ⚖️ Kombinierte Vorgehensweise | Auch bei richterlichem Verbot kann Beppo zusätzlich eine Betreibung einleiten | Parallelverfahren zur Forderungseintreibung |
| 📄 Rechtsmittel | Einsprache (Verzeigung) oder Rechtsvorschlag (Betreibung) | Prüfung durch Behörde oder Gericht |
💡 Wie Sie zusätzliche Kosten vermeiden
Begleichen Sie Rechnungen innerhalb der Frist, um weitere Gebühren und Verfahren zu vermeiden.
Reagieren Sie umgehend, wenn Sie eine Mahnung, Verzeigung oder Betreibungsanzeige erhalten.
Lesen Sie alle beigefügten Rechtsmittelbelehrungen sorgfältig, bevor Sie reagieren.
📝 Zusammenfassung:
Ein Strafzettel am Fahrzeug stellt bereits die erste Rechnung dar.
Wird diese nicht fristgerecht beglichen, folgen Mahnung, zusätzliche Kosten und – je nach Sachlage – eine Verzeigung, eine Betreibung oder beides.
Auch bei einem richterlichen Verbot kann Beppo beide Verfahren nutzen, um die Forderung rechtlich durchzusetzen.
Die einfachste Lösung besteht darin, rechtzeitig zu zahlen und weiteren Aufwand zu vermeiden.