In der Schweiz sind Parkplätze farblich markiert, um eindeutig zu regeln, wo und wie lange das Parkieren gestattet ist.
Die Farben Weiss, Blau und Gelb stehen dabei für unterschiedliche Vorschriften und Zuständigkeiten.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Bedeutung diese Farben haben und welche Konsequenzen bei Verstössen drohen.
⚪ Weisse Zone – öffentliche Parkplätze
Weisse Parkfelder sind die am häufigsten vorkommenden Parkplätze.
Sie befinden sich in der Regel auf öffentlichem Grund und werden durch eine Parkuhr, App-Lösung oder Signalisation geregelt.
📋 Folgendes gilt in der weissen Zone:
Die Parkdauer sowie allfällige Gebühren richten sich nach der Parkplatzverordnung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Die Anweisungen auf der Beschilderung oder der Parkuhr sind verbindlich.
Bei Überschreitung der Parkzeit oder Nichtbezahlung kann die Polizei eine Ordnungsbusse verhängen.
💡 Empfehlung:
Bitte beachten Sie stets die Signalisation – auch innerhalb derselben Gemeinde können unterschiedliche Regelungen gelten.
🔵 Blaue Zone – Parkieren mit Parkscheibe
Blaue Parkfelder kennzeichnen die sogenannte „blaue Zone“.
Hier ist das Parkieren kostenlos, jedoch zeitlich beschränkt und nur mit korrekt eingestellter Parkscheibe erlaubt.
📋 Folgendes gilt in der blauen Zone:
Die Verwendung einer Parkscheibe ist obligatorisch.
Die Ankunftszeit muss auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden.
Die maximale Parkdauer (meist eine Stunde tagsüber, unbegrenzt über Nacht) ist auf der Signalisation ersichtlich.
Wer keine Parkscheibe verwendet oder die zulässige Parkdauer überschreitet, riskiert eine Busse durch die Polizei.
💡 Empfehlung:
Elektronische Parkscheiben sind zulässig, sofern sie die Ankunftszeit automatisch auf die nächste halbe Stunde runden und zugelassen sind.
🟡 Gelbe Zone – Privatparkplätze
Gelbe Parkfelder befinden sich auf Privatgrundstücken.
Hier gelten nicht die Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), sondern die Bestimmungen des Eigentümers oder eine private Parkplatzordnung.
📋 Folgendes gilt in der gelben Zone:
Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers ist das Parkieren untersagt.
Der Parkplatz kann durch ein gerichtliches Verbot geschützt sein.
Bei Missachtung kann der Eigentümer:
💰 eine Umtriebsentschädigung verlangen,
⚠️ eine Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) geltend machen oder
🚓 das Fahrzeug abschleppen lassen.
👉 Bereits das kurze Abstellen oder Warten auf einem solchen Parkplatz stellt einen Verstoss dar.
💡 Empfehlung:
Gelb markierte Parkfelder sind nicht öffentlich zugänglich. Selbst wenn diese leer erscheinen, dürfen sie nur mit ausdrücklicher Erlaubnis genutzt werden.
🧭 Zusammenfassung der Parkzonen
| Farbe | Bezeichnung | Eigentum / Regelung | Geltende Vorschriften | Konsequenzen bei Verstössen |
|---|---|---|---|---|
| ⚪ Weiss | Öffentliche Parkplätze | Stadt / Gemeinde | Parkuhr, Signalisation oder App; Gebührenpflicht möglich | Ordnungsbusse durch die Polizei |
| 🔵 Blau | Blaue Zone | Öffentlich | Kostenlos, jedoch mit Parkscheibe und zeitlicher Beschränkung | Ordnungsbusse durch die Polizei |
| 🟡 Gelb | Privatparkplatz | Privatgrundstück | Nur mit Erlaubnis; gerichtliches Verbot oder private Parkplatzordnung möglich | Umtriebsentschädigung, Vertragsstrafe oder Abschleppen |
📝 Fazit:
Die Farbe der Parkmarkierung gibt auf einen Blick Auskunft darüber, wer den Parkplatz verwaltet und welche Vorschriften gelten.
Wer die Unterschiede kennt, kann Bussgelder, Umtriebsentschädigungen und unnötige Unannehmlichkeiten vermeiden – sei es in der Stadt oder auf Privatgrund.