Allen voran geht, dass Sie auf einem privaten Parkplatz parkiert haben und Sie waren dafür nicht berechtigt. Es kann zwei Hauptgründe haben, weshalb Sie von der Polizei ein Schreiben oder einen Anruf erhalten haben.
Gesperrte Halterdaten
Sie als Halter haben sich für eine Sperrung der Halterdaten beim Strassenverkehrsamt entschieden. In gewissen Kantone werden diese Daten nicht übermittelt und deshalb bleibt uns als einziger Weg, eine Anzeige via Polizei einzuleiten.
Nichtzahlung der Rechnung
Sie haben trotz Rechnung/Mahnung nicht bezahlt und deshalb haben wir eine Anzeige via Polizei eingeleitet.
Lösungsmöglichkeit für das zurückziehen der Anzeige
Grundsätzlich wäre es möglich, dass wir die Anzeige zurückziehen, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist. Je nach Situation können jedoch dafür weitere Kosten entstehen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir werden Sie dazu beraten. Vergessen Sie nicht uns Ihr Nummernschild zu übermitteln.
Wichtig, falls Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, können wir keinen Rückzug mehr vollziehen.