❓ Wann ist dieser Artikel relevant?
Dieser Artikel ist für Sie relevant, wenn:
Sie die Beschilderung nicht wahrgenommen haben
Sie der Ansicht sind, dass Hinweistafeln unklar waren
Sie davon ausgehen, dass die Regelung nicht ersichtlich war
📌 Grundsätzliches
Privatparkplätze unterliegen den am Standort geltenden Nutzungsbedingungen.
Diese sind auf entsprechenden Hinweistafeln oder Informationsträgern ausgewiesen.
Massgeblich ist die am Standort vorhandene Beschilderung.
🔎 Wahrnehmung der Beschilderung
Die Geltung der Parkbedingungen ist nicht davon abhängig, ob die Beschilderung subjektiv wahrgenommen wurde.
Entscheidend ist, ob die Bedingungen am Standort ersichtlich waren.
📸 Dokumentation
Im Rahmen der Feststellung werden Standort und Situation dokumentiert.
Die Beurteilung erfolgt anhand:
der erfassten Daten
der vorhandenen Beschilderung
der geltenden Regelung am Standort
📌 Wichtiger Hinweis
Das Verfahren richtet sich nach dem aktuellen Stand und den am Standort geltenden Bedingungen.
Massgeblich sind die im Schreiben genannten Angaben.