❓ Wann ist dieser Artikel relevant?
Dieser Artikel ist für Sie relevant, wenn:
Sie das Fahrzeug bereits verkauft haben
Sie zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht mehr Eigentümer waren
ein Halterwechsel stattgefunden hat
📌 Grundsätzliches
Massgeblich ist das zum Zeitpunkt des Vorfalls registrierte Kennzeichen sowie der offiziell eingetragene Halter.
Eine spätere Ummeldung ändert nichts an der Beurteilung des Zeitpunkts des Vorfalls.
Entscheidend ist, wer das Fahrzeug zum betreffenden Zeitpunkt besessen oder genutzt hat.
📝 Welche Angaben sind erforderlich?
Für eine Prüfung benötigen wir:
Referenznummer
Kennzeichen
Verkaufsdatum
Name und Adresse der Käuferin oder des Käufers
Falls vorhanden, kann zusätzlich eingereicht werden:
Kaufvertrag
Übergabebestätigung
Unvollständige Angaben können nicht berücksichtigt werden.
🔎 Wie erfolgt die Prüfung?
Die eingereichten Angaben werden mit den erfassten Daten abgeglichen.
Massgeblich ist:
der Zeitpunkt des Vorfalls
der dokumentierte Halterstatus
Je nach Ergebnis kann das Verfahren entsprechend angepasst werden.
⏳ Wichtiger Hinweis
Die Mitteilung eines Verkaufs setzt das laufende Verfahren nicht automatisch aus.
Massgeblich bleiben die im Schreiben genannten Zahlungsfristen.