❓ Wann ist dieser Artikel relevant?
Dieser Artikel ist für Sie relevant, wenn:
Sie zum angegebenen Zeitpunkt nicht selbst gefahren sind
das Fahrzeug einer anderen Person überlassen war
Sie nicht wissen, wer das Fahrzeug genutzt hat
📌 Grundsätzliches
Massgeblich ist das zum Zeitpunkt des Vorfalls erfasste Kennzeichen.
Die Forderung wird zunächst der zum Zeitpunkt registrierten Halterin oder dem registrierten Halter zugestellt.
📝 Welche Angaben sind erforderlich?
Falls eine andere Person das Fahrzeug geführt hat, benötigen wir:
Referenznummer
Kennzeichen
Vor- und Nachname der fahrenden Person
aktuelle Adresse der fahrenden Person
Unvollständige Angaben können nicht berücksichtigt werden.
📄 Was ist zu beachten?
Die Mitteilung, dass Sie nicht gefahren sind, setzt das Verfahren nicht automatisch aus.
Massgeblich bleiben die im Schreiben genannten Fristen.
🔎 Wie erfolgt die weitere Bearbeitung?
Die eingereichten Angaben werden geprüft.
Je nach Situation kann:
die Forderung neu zugeordnet werden
das Verfahren entsprechend angepasst werden
Massgeblich ist der aktuelle Stand des Verfahrens.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Solange sich der Fall im laufenden Verfahren befindet, können Angaben eingereicht werden.
Unabhängig davon gelten die angegebenen Zahlungsfristen.