In bestimmten Fällen ist es uns aus datenschutzrechtlichen oder administrativen Gründen nicht möglich, einem Fahrzeughalter eine Rechnung oder Mahnung direkt zuzustellen.
Dies kann dazu führen, dass Sie ohne vorherige Rechnung/Mahnung einen Strafantrag oder eine gerichtliche Verzeigung erhalten.
Nachfolgend erläutern wir die Gründe hierfür sowie die entsprechenden Abläufe.
🔒 1. Eingeschränkte Halterauskunft durch einzelne Strassenverkehrsämter
In der Schweiz geben nicht alle Strassenverkehrsämter Halterdaten in gleicher Weise heraus.
Bei einigen Ämtern ist aufgrund kantonaler Datenschutzbestimmungen oder einer aktivierten Auskunftssperre die Weitergabe von Halterinformationen an Dritte – einschliesslich Beppo oder dem Parkplatz-Eigentümer – untersagt.
➡️ Dies bedeutet:
In diesen Fällen ist es uns nicht möglich, Rechnungen oder Mahnungen postalisch zuzustellen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist (beispielsweise bei einem Strafzettel am Fahrzeug) sind wir verpflichtet, unverzüglich einen Strafantrag bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Der weitere Verlauf erfolgt anschliessend über die Polizei und das Gericht.
💡 Beispiel:
In einigen Kantonen (z. B. Waadt) werden Halterdaten bei aktiver Auskunftssperre nicht an private Antragsteller übermittelt, während andere Kantone eine Einzelfallprüfung und Einsichtnahme erlauben.
💡 Empfehlung:
Sollten Sie eine Auskunftssperre hinterlegt haben, achten Sie auf Hinweise am Fahrzeug – dort angebrachte Zahlungsaufforderungen gelten bereits als erste Rechnung.
🌍 2. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen
Auch bei Fahrzeugen mit ausländischem Kontrollschild kann es vorkommen, dass keine Halterdaten ermittelt werden können.
➡️ Dies tritt insbesondere dann auf, wenn:
die zuständige Behörde im Ausland keine Daten an Schweizer Stellen übermittelt,
das Fahrzeug auf eine ausländische Firma oder Leasinggesellschaft registriert ist, oder
keine internationale Halterauskunft verfügbar ist.
In diesen Fällen ist eine Zustellung einer Rechnung oder Mahnung nicht möglich, und nach Ablauf der Frist sind wir ebenfalls verpflichtet, unverzüglich einen Strafantrag bei der zuständigen Behörde einzureichen.
🏠 3. Postzustellung nicht möglich oder Adresse unklar
Gelegentlich können zwar die Halterdaten ermittelt werden, jedoch ist eine Zustellung per Post nicht möglich – beispielsweise aufgrund folgender Umstände:
Sie sind umgezogen, ohne Ihre neue Adresse dem Strassenverkehrsamt mitzuteilen,
der Briefkasten nicht ordnungsgemäss beschriftet ist, oder
die Adresse veraltet oder fehlerhaft vorliegt.
⚖️ 4. Gründe für den direkten Erhalt eines Strafantrags
Es kann daher vorkommen, dass Sie keine Rechnung oder Mahnung, sondern unmittelbar ein Schreiben von der Polizei oder dem Gericht erhalten.
Dies bedeutet nicht, dass Ihnen absichtlich keine Rechnung zugestellt wurde, sondern dass keine rechtlich zulässige oder praktikable Zustellung möglich war.
📋 Die häufigsten Ursachen sind:
🔒 Datenschutz oder Auskunftssperre (abhängig vom Strassenverkehrsamt)
🏠 Nicht gemeldete Adressänderung
✉️ Unzustellbare Post (Briefkasten oder Adresse)
🌍 Ausländisches Kennzeichen – keine Datenübermittlung aus dem Ausland
🚗 Bekannter Fahrzeuglenker hat die Rechnung nicht beglichen
💡 Bitte beachten Sie:
Auch wenn Ihnen die Rechnung nicht postalisch zugestellt wurde, bleibt die Zivilforderung rechtsgültig.
🧭 Übersicht zum Ablauf bei gesperrten Halterdaten oder unzustellbaren Rechnung/Mahnung
| Situation | Mögliche Maßnahme | Folge |
|---|---|---|
| 🔒 Keine Datenauskunft durch das Strassenverkehrsamt | Zustellung nicht erlaubt (z. B. aufgrund Datenschutz oder Sperre) | Direkter Strafantrag bei der zuständigen Behörde |
| 🌍 Ausländisches Kennzeichen | Keine Halterdaten aus dem Ausland verfügbar | Direkter Strafantrag bei der zuständigen Behörde |
| 🏠 Post unzustellbar / Adresse unklar | Adressprüfung über Register | Bei erfolgloser Prüfung → Strafantrag |
| 🚗 Bekannter Lenker, aber keine Zahlung | Keine Begleichung trotz Meldung | Strafantrag oder Betreibung |
💡 Wie Sie eine direkte Verzeigung vermeiden können
Melden Sie Adressänderungen stets unverzüglich dem Strassenverkehrsamt.
Wenn Sie eine Auskunftssperre eingerichtet haben, kontrollieren Sie regelmässig Ihr Fahrzeug auf Zahlungsaufforderungen.
Bei ausländischen Fahrzeugen informieren Sie sich bitte, ob Ihr Heimatland Halterdaten in der Schweiz übermittelt.
Reagieren Sie zeitnah, sobald Sie eine Rechnung oder Mahnung erhalten.
Begleichen Sie Zahlungen fristgerecht, um zusätzliche Kosten, Bussgelder oder Verfahren zu vermeiden.
📝 Zusammenfassung:
In einzelnen Kantonen ist es den Strasenverkehrsämtern aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht gestattet, Halterdaten herauszugeben, und bei ausländischen Kennzeichen sind die Daten häufig nicht ermittelbar.
In diesen Fällen ist eine Zustellung von Rechnung oder Mahnung nicht möglich – nach Ablauf der Zahlungsfrist muss daher unverzüglich ein Strafantrag eingereicht werden.
Ein am Fahrzeug angebrachter Strafzettel gilt als erste Rechnung.
Die einfachste Lösung besteht darin, Ihre Adresse stets aktuell zu halten, Fristen zu beachten und frühzeitig zu bezahlen, um unnötige Verfahren zu vermeiden.