Begleicht der Falschparker die Rechnung nicht fristgerecht, mahnen wir den Halter unter Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr und gewähren ihm eine erneute Zahlungsfrist.
Lässt er auch diese Frist ungenutzt verstreichen, reichen wir im Namen und mit Vollmacht unseres Mandanten beim zuständigen Gericht eine Verzeigung gegen ihn ein.
Diese wird vorgängig durch die Polizei eine erneute Ermittlung der Lenkerdaten vornehmen.
Dies kann eine Busse in der Höhe von bis zu CHF 2’000.- für den Falschparker zur Folge haben. Über die Höhe der Busse entscheidet der zuständige Einzelrichter anhand des vorliegenden Dossiers und des Textes auf dem audienzrichterlichen Verbot. Zusätzlich zur Busse muss der Falschparker die Verfahrenskosten tragen.
Gegen den Entscheid kann innert 10 Tage, gemäss der beigelegten Rechtsmittelbelehrung Einsprache erhoben werden.